1 TV-Urlaubsgeld fr Angestellte -O

Anspruchsvoraussetzungen

 


(1) Der Angestellte erhlt in jedem Kalenderjahr ein Urlaubsgeld, wenn er

 

1  am 1. Juli im Arbeitsverhltnis steht
und

2  seit dem 1. Januar ununterbrochen als Angestellter, Arbeiter, Beamter, Richter, Soldat auf Zeit, Berufssoldat, Auszubildender, Praktikant, Schlerin/Schler in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe oder Hebammenschlerin/Schler in der Entbindungspflege im ffentlichen Dienst gestanden hat
und

3  mindestens fr einen Teil des Monats Juli Anspruch auf Vergtung, Urlaubsvergtung oder Krankenbezge hat.

Ist die Voraussetzung des Unterabsatzes 1 Nr. 3 nur wegen Ablaufs der Bezugsfristen fr die Krankenbezge, wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder wegen der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz nicht erfllt, gengt es, wenn ein Anspruch auf Bezge fr mindestens drei volle Kalendermonate des ersten Kalenderhalbjahres bestanden hat.

 

Ist nur wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder wegen der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz auch die Voraussetzung des Unterabsatzes 2 nicht erfllt, ist dies unschdlich, wenn die Arbeit in unmittelbarem Anschlu an den Ablauf der Schutzfristen bzw. an die Elternzeit - oder lediglich wegen Arbeitsunfhigkeit oder Erholungsurlaubs spter als am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Schutzfristen bzw. der Elternzeit - in diesem Kalenderjahr wieder aufgenommen wird.

 

(2) Der Saisonangestellte erhlt Urlaubsgeld, wenn er die Voraussetzungen des Absatzes 1 Unterabsatz 1 Nr. 1 und Nr. 3 in Verbindung mit Unterabsatz 2 und 3 erfllt und im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens neun Monate bei demselben Arbeitgeber beschftigt gewesen ist.

 

(3) Das Urlaubsgeld ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu bercksichtigen.

 

Protokollnotizen:

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