3 TV Urlaubsgeld fr Schler (West)

Anrechnung von Leistungen

 


Wird der Schlerin/dem Schler aufgrund rtlicher oder betrieblicher Regelung, aufgrund betrieblicher bung, nach dem Ausbildungsvertrag oder aus einem sonstigen Grunde ein Urlaubsgeld oder eine ihrer Art nach entsprechende Leistung vom Trger der Ausbildung oder aus Mitteln des Trgers der Ausbildung gewhrt, ist der der Schlerin/dem Schler zustehende Betrag auf das Urlaubsgeld nach diesem Tarifvertrag anzurechnen. Satz 1 gilt auch fr ein Urlaubsgeld aus einer Beschftigung whrend des Erziehungsurlaubs nach der Elternzeit.

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