1 TV Urlaubsgeld AiP-O

Anspruchsvoraussetzungen

 


(1) Der Arzt im Praktikum erhlt in jedem Kalenderjahr ein Urlaubsgeld, wenn er

 

1  am 1. Juli im Ausbildungsverhltnis steht
und

2  seit dem 1. Januar ununterbrochen als Arzt im Praktikum, Schlerin/ Schler in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe, Hebammenschlerin/Schler in der Entbindungspflege, Auszubildender, Praktikant, Angestellter, Arbeiter, Beamter, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat im ffentlichen Dienst gestanden hat
und

3  mindestens fr einen Teil des Monats Juli Anspruch auf Entgelt hat.

Ist die Voraussetzung des Unterabsatzes 1 Nr. 3 nur wegen des Ablaufs der Frist ber die Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsunfhigkeit, wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder wegen der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz nicht erfllt, gengt es, wenn ein Anspruch auf Entgelt fr mindestens drei volle Kalendermonate des ersten Kalenderhalbjahres bestanden hat.

 

Ist nur wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder wegen der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz auch die Voraussetzung des Unterabsatzes 2 nicht erfllt, ist dies unschdlich, wenn die Ausbildung in unmittelbarem Anschlu an den Ablauf der Schutzfristen bzw. an die Elternzeit - oder lediglich wegen Arbeitsunfhigkeit oder Erholungsurlaubs spter als am ersten Tag der Ttigkeit nach Ablauf der Schutzfristen bzw. der Elternzeit - in diesem Kalenderjahr wieder aufgenommen wird.

 

(2) Das Urlaubsgeld ist nicht zusatzversorgungspflichtig und bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu bercksichtigen.

 

Protokollnotizen:

Datenschutz