Tarifgemeinschaft deutscher Lnder 
Schreiben vom 31.3.2003 - West -

 

 

H. Maregelungsklausel

 

In der Verhandlungsrunde am 9./10. Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien auf folgende Maregelungsklausel verstndigt:

 

"Die Arbeitgebervertreter erklren, dass von Maregelungen (Abmahnungen, Entlassungen o..) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks, die bis einschlielich 21. Dezember 2002,
24.00 Uhr, durchgefhrt wurden, abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Warnstreiks im Rahmen der Regelungen fr rechtmige Arbeitskmpfe gehalten hat."

 

Ich mache ausdrcklich darauf aufmerksam, dass durch vorstehende Erklrung die Bezgekrzung fr die durch die Teilnahme an Streikmanahmen versumten Arbeitsstunden unberhrt bleibt. Auch Maregelungen und ggf. die Geltendmachung von Kosten- bzw. Schadensersatzansprchen bei rechtswidrigen Verhaltensweisen sind durch diese Erklrung nicht ausgeschlossen.

 

 

 

In Vertretung

 

 

(Grgens)

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