Tarifgemeinschaft deutscher Lnder
Schreiben vom 17.1.2003 - Ost -

 

VIII. Ausnahmen vom Geltungsbereich

 

Von dem Anspruch auf die erhhten Vergtungen, Lhne, Ausbildungsvergtungen und Entgelte werden diejenigen Beschftigten ausgenommen, die aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch sptestens mit Ablauf des 9. Januar 2003 aus dem Arbeits- oder Ausbildungsverhltnis ausgeschieden sind. Bei Stellung eines entsprechenden Antrags wird dies jedoch nicht gelten fr Beschftigte, die in unmittelbarem Anschluss an das auf eigenen Wunsch beendete Arbeitsverhltnis/Ausbildungsverhltnis wieder in den ffentlichen Dienst eingetreten sind.

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Grgens)

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