Tarifgemeinschaft deutscher Lnder
Schreiben vom 17.1.2003 - Ost -

 

II. Bemessungssatz und lineare Anhebung

 

 Der Bemessungssatz fr die Bezge im Tarifgebiet Ost wird von bisher 90 v.H. ab 1. Januar 2003 auf 91 v.H. und ab 1. Januar 2004 auf 92,5 v.H. angehoben. Zustzlich zu dieser Anhebung des Bemessungssatzes wirkt sich die Erhhung der Grundvergtungen, Lhne, Ausbildungsvergtungen und -entgelte im Tarifgebiet West auch im Tarifgebiet Ost aus. Die Anhebung dieser Bezge erfolgt in drei Schritten, und zwar

 

a) am 1. Januar 2003 bzw. - bei Angestellten der VergGrn. III bis I sowie Kr. XII und Kr. XIII - am 1. April 2003 um 2,4 v.H.,

 

b) am 1. Januar 2004 um weitere 1,0 v.H. und

 

c) am 1. Mai 2004 nochmals um 1,0 v.H.

 

Die neuen Vergtungs- und Lohntarifvertrge werden eine Mindestlaufzeit bis zum
31. Januar 2005 haben.

 

 Zeitgleich mit der Anhebung des Bemessungssatzes auf 91 v.H. am 1. Januar 2003 wird auch im Tarifgebiet Ost ein Beitrag der Arbeitnehmer und Auszubildenden zur Pflichtversicherung an die jeweilige Zusatzversorgungseinrichtung eingefhrt. Der Beitrag betrgt nach der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien 0,2 v.H. des Bruttoentgelts fr je ein Prozentpunkt Bemessungssatzanhebung, mithin 0,2 v.H. des Bruttoentgelts ab 1. Januar 2003 und 0,5 v.H. des Bruttoentgelts ab 1. Januar 2004. Wegen der weiteren Einzelheiten siehe Abschnitt D.

Datenschutz