Tarifgemeinschaft deutscher Lnder
Schreiben vom 17.1.2003 - Ost -

 

IV. Stufensteigerungen

 

 Bei Angestellten und Arbeitern, die die Endgrundvergtung bzw. den Lohn aus der letzten Lohnstufe noch nicht erreicht haben, wird ab dem Zeitpunkt, ab dem der Aufstieg in die nchste Lebensaltersstufe/Stufe der Grundvergtung bzw. Lohnstufe mglich wre, fr die Dauer eines Jahres zu der Vergtung oder dem Lohn aus der bisherigen Stufe der Unterschiedsbetrag zur nchsten Stufe nur zur Hlfte gezahlt. Erst nach Ablauf dieser Jahresfrist erfolgt der Aufstieg in die nach den bisherigen tariflichen Regelungen magebende Stufe, so dass der Unterschiedsbetrag ab diesem Zeitpunkt in voller Hhe zusteht.

 

Diese Regelung gilt fr alle Stufenaufstiege, die in die Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004 fallen und erfasst damit auch schon diejenigen Arbeitnehmer, die zum 1. Januar 2003 nach dem bisher magebenden Recht eine Tabellenstufe aufgestiegen sind.

 

  Bereits erfolgte berzahlungen sind mit den Nachzahlungen aus den neuen Tarifregelungen zu verrechnen.

 

  Weitere Hinweise hierzu knnen erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen gegeben werden.

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