II. Tabellen betreffend Monatstabellenlhne, Sozialzuschlge usw.
Die Monatstabellenlhne und Sozialzuschlge der Arbeiter werden ab 1. Januar 2003 um 2,4 v.H. erhht.
Die den Arbeitern mit Entlohnung nach den Lohngruppen 1 bis 4 schon bisher zustehenden Kindererhhungsbetrge im Sozialzuschlag von 5,11 , 15,34 , 20,45 und 25,56 bleiben unverndert.