Der sog. AZV-Tag (vgl. 15 a BAT/MTArb) ist mit Wirkung vom 1. Januar 2003 gestrichen worden. Hierauf hatte die Geschftsstelle bereits mit Schreiben vom 10. Januar 2003 - 2-06 / 28/03 - D/2 - hingewiesen. Der AZV-Tag kann deshalb nicht mehr gewhrt werden.