1 TV verm.wirks.Leist. an Angestellte (West)

Voraussetzungen und Hhe
der vermgenswirksamen Leistungen


(1) Der Angestellte erhlt monatlich eine vermgenswirksame Leistung im Sinne des Vermgensbildungsgesetzes.

 

(2) Der unter die SR 2 y BAT fallende Angestellte hat Anspruch auf die vermgenswirksame Leistung nur, wenn das Arbeitsverhltnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert.

 

(3) Fr den vollbeschftigten Angestellten betrgt die vermgenswirksame Leistung monatlich 6,65 Euro.

 

Der nichtvollbeschftigte Angestellte erhlt von dem Betrag nach Unterabsatz 1 den Teil, der dem Ma der mit ihm vereinbarten durchschnittlichen regelmigen wchentlichen Arbeitszeit entspricht.

 

Fr die Anwendung der Unterabstze 1 und 2 sind die Verhltnisse am Ersten des jeweiligen Kalendermonats magebend. Wenn das Arbeitsverhltnis nach dem Ersten eines Kalendermonats begrndet wird, ist fr diesen Monat der Tag des Beginns des Arbeitsverhltnisses magebend.

 

(4) Die vermgenswirksame Leistung wird nur fr Kalendermonate gewhrt, fr die dem Angestellten Vergtung, Urlaubsvergtung oder Krankenbezge zustehen. Fr Zeiten, fr die Krankengeldzuschu zusteht, ist die vermgenswirksame Leistung Teil des Krankengeldzuschusses.

 

(5) Die vermgenswirksame Leistung nach diesem Tarifvertrag ist nicht zusatzversorgungspflichtig.

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