1 TV verm.wirks.Leist. an Auszubildende

Voraussetzungen und Hhe
der vermgenswirksamen Leistungen


(1) Der Auszubildende erhlt monatlich eine vermgenswirksame Leistung im Sinne des Vermgensbildungsgesetzes in Hhe von
13,29 Euro. Betrgt die Ausbildungsvergtung bzw. das Entgelt zuzglich des Verheiratetenzuschlags monatlich mindestens 971,45 Euro, betrgt die vermgenswirksame Leistung monatlich 6,65 Euro.

 

(2) Die vermgenswirksame Leistung wird nur fr Kalendermonate gewhrt, fr die dem Auszubildenden Ausbildungsvergtung/Entgelt, Urlaubsvergtung/Urlaubsentgelt oder Krankengeldzuschu zusteht. Fr Zeiten, fr die Krankengeldzuschu zusteht, ist die vermgenswirksame Leistung Teil des Krankengeldzuschusses.

 

(3) Die vermgenswirksame Leistung nach diesem Tarifvertrag ist nicht zusatzversorgungspflichtig.

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