2 TV VL Azubi-O

Voraussetzungen und Hhe
der vermgenswirksamen Leistungen


(1) Die in 1 genannten Personen (anspruchsberechtigte Personen) erhalten monatlich eine vermgenswirksame Leistung im Sinne des Vermgensbildungsgesetzes.

 

(2) Die vermgenswirksame Leistung betrgt monatlich 6,65 Euro. Nichtvollbeschftigte rzte im Praktikum und nicht vollbeschftigte Praktikanten erhalten von dem Betrag nach Satz 1 den Teil, der dem Ma der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen regelmigen wchentlichen Zeit der Ttigkeit bzw. Arbeitszeit entspricht.

 

Fr die Anwendung der Stze 1 und 2 sind die Verhltnisse am Ersten des jeweiligen Kalendermonats magebend. Wenn das Rechtsverhltnis nach dem Ersten eines Kalendermonats begrndet wird, ist fr diesen Monat der Tag des Beginns des Rechtsverhltnisses magebend.

 

(3) Die vermgenswirksame Leistung wird nur fr Kalendermonate gewhrt, fr die der anspruchsberechtigten Person Ausbildungsvergtung/Entgelt, Urlaubsvergtung/Urlaubsentgelt oder Krankengeldzuschu zusteht. Fr Zeiten, fr die Krankengeldzuschu zusteht, ist die vermgenswirksame Leistung Teil des Krankengeldzuschusses.

 

(4) Die vermgenswirksame Leistung nach diesem Tarifvertrag ist nicht zusatzversorgungspflichtig.

Datenschutz