5 TV Schichtzulagen VKA
bergangsregelung zu 3

 


Anstelle des 3 gelten fr den Angestellten, der nicht unter 6 Abs. 3 fllt, die fr ihn in Betracht kommenden nachfolgenden Vorschriften in Verbindung mit 6 Abs. 2 bis zu dem Zeitpunkt, von dem an nach diesen Vorschriften der fr den Angestellten nach 3 magebende Betrag erreicht ist.

 

5. Bereich des KAV Nordrhein-Westfalen

 

(1) Die Wechselschichtzulage fr stndige Wechselschichtangestellte betrgt 142,34 Euro monatlich.

 

(2) Die Schichtzulage fr stndige Schichtangestellte betrgt in den FIlen des (aqb 1.1.2001)

 

a) 2 Abs. 2 Buchst. a 104,76 Euro,

 

b) 2 Abs. 2 Buchst. b 86,05 Euro,

 

c) 2 Abs. 2 Buchst. c 74,73 Euro

 

monatlich.

 

(3) Die Betrge der Abstze 1 und 2 erhhen sich zu demselben Zeitpunkt und um denselben Vomhundertsatz, wie sich der Monatstabellenlohn der Lohngruppe 5 Stufe 1 ndert.

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