7 V Schichtzulagen VKA
Aufhebung und nderung bezirklicher Tarifvertrge

 


8. Bereich des KAV Schleswig-Holstein

 

9 des Bezirkszusatztarifvertrages zum BAT (BZT-A) erhlt folgende Fassung:

 

" 9 Wechselschicht- und Schichtzulagen

 

(1) Wird ein Wechselschichtangestellter an arbeitsfreien Tagen oder auerhalb seines normalen Schichtrhythmus zur Vertretung eines anderen Wechselschichtangestellten eingesetzt, wird ihm fr die Dauer dieser Vertretung zustzlich die Wechselschichtzulage nach 2 Abs. 3 gezahlt.

 

(2) Angestellte, die keine Wechselschichtangestellten bzw. Schichtangestellten sind und Wechselschichtangestellte in Dreischichtbetrieben bzw. Schichtangestellte vertreten mssen, erhalten vom ersten Tage der Vertretung an die Wechselschicht- bzw. die Schichtzulage.

 

2 Abs. 3 ist sinngem anzuwenden."

Datenschutz