bergangsvorschrift zu 39 BAT-O

Den Zeiten erfllter Dienstpflicht in der Bundeswehr stehen Zeiten des Grundwehrdienstes in der NVA (einschlieliche Baueinheiten) sowie Zeiten in den Kasernierten Einheiten der Volkspolizei und der Transportpolizei, soweit sie der Ableistung des Grundwehrdienstes entsprachen, gleich.

 

Die bergangsvorschrift Nr. 4 zu 19 gilt.

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