Protokollnotiz zu 59 Abs. 1 und 2

Absatz 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend fr den in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherten Angestellten, dessen verminderte Erwerbsfhigkeit nach Absatz 1 Unterabs. 2 durch Gutachten des Amtsarztes festgestellt worden ist, wenn er von einer berufsstndischen Versorgungseinrichtung im Sinne des 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI eine befristete Rente erhlt.

Datenschutz