1 Zulagen in Monatsbetrgen

 

 

Zulagen in Monatsbetrgen erhalten:
Betrge ab 1.1.2002

1.

Angestellte, die in unterirdischen Anlagen - mit Ausnahme von Kelleranlagen mit unzureichender Entlftung oder in fensterlosen berirdischen Betonbunkern mit unzureichender Entlftung arbeiten

ab 1.1.2002: 6,90 Euro
ab 1.1.2003: 6,98 Euro
ab 1.1.2004 7,09 Euro

2.

Angestellte, die Desinfektionsarbeiten - mit Ausnahme der Schdlingsbekmpfung - ausben

ab 1.1.2002 9,21 Euro
ab 1.1.2003 9,31 Euro
ab 1.1.2004 9,46 Euro

3.

Angestellte, die bei Arbeiten mit gesundheitsschdigenden, tzenden oder giftigen Stoffen der Einwirkung dieser Stoffe ausgesetzt sind, wenn sie im Kalendermonat durchschnittlich mindestens 1/4 der regelmigen Arbeitszeit in Rumen oder mindestens 1/3 der regelmigen Arbeitszeit im Freien dieser Einwirkung ausgesetzt sind

ab 1.1.2002 11,50 Euro
ab 1.1.2003 11,63 Euro
ab 1.1.2004 11,82 Euro

4.

Angestellte, die Versuchstiere in wissenschaftlichen Anstalten, Lehr-, Versuchs- oder Untersuchungsanstalten pflegen, wenn sie bei der Pflege der Tiere mit diesen in unmittelbare Berhrung kommen

ab 1.1.2002 11,50 Euro
ab 1.1.2003 11,63 Euro
ab 1.1.2004 11,82 Euro

5.

Pflegepersonen in psychiatrischen Krankenhusern (Heil- und Pflegeanstalten) oder psychiatrischen Kliniken, Abteilungen oder Stationen,
Pflegepersonen in neurologischen Kliniken, Abteilungen oder Stationen, die stndig geisteskranke Patienten pflegen,
Angestellte in psychiatrischen oder neurologischen Krankenhusern, Kliniken oder Abteilungen, die im EEG-Dienst oder in der Rntgendiagnostik stndig mit geisteskranken Patienten Umgang haben,
Angestellte der Krankengymnastik, die berwiegend mit geisteskranken Patienten Umgang haben,
sonstige Angestellte, die stndig mit geisteskranken Patienten zu arbeitstherapeutischen Zwecken zusammenarbeiten oder sie hierbei beaufsichtigen

ab 1.1.2002 13,81 Euro
ab 1.1.2003 13,96 Euro
ab 1.1.2004 14,19 Euro

6.

Angestellte, die in groen Behandlungsbecken (nicht in Badewannen) Unterwassermassagen ausfhren, wenn sie im Kalendermonat durchschnittlich mindestens 1/4 der regelmigen Arbeitszeit mit diesen Arbeiten beschftigt sind

ab 1.1.2002 9,21 Euro
ab 1.1.2003 9,31 Euro
ab 1.1.2004 9,46 Euro

7.

Angestellte als Sektionsgehilfen in der Human- oder Tiermedizin

ab 1.1.2002 13,81 Euro
ab 1.1.2003 13,96 Euro
ab 1.1.2004 14.19 Euro

8.

Angestellte, die in Leichenschauhusern oder in Einrichtungen, die die Aufgaben von Leichenschauhusern zu erfllen haben, Leichen versorgen und herrichten

ab 1.1.2002 11,50 Euro
ab 1.1.2003 11,63 Euro
ab 1.1.2004 11,82 Euro

9.

Angestellte, die in Khlhusern, Khlrumen oder Khlwagen im Kalendermonat durchschnittlich arbeitstglich mindestens zwei Stunden arbeiten - sind den Angestellten Arbeiter unterstellt, so richten sich die Voraussetzungen fr die Gewhrung der Zulage nach den jeweils fr die Arbeiter geltenden Vorschriften

ab 1.1.2002 11,50 Euro
ab 1.1.2003 11,63 Euro
ab 1.1.2004 11,82 Euro

10.

Angestellte, die in Tropenkammern mit einer Temperatur von ber 40 C im Kalendermonat durchschnittlich arbeitstglich mindestens zwei Stunden arbeiten sind den Angestellten Arbeiter unterstellt, so richten sich die Voraussetzungen fr die Gewhrung der Zulage nach den jeweils fr die Arbeiter geltenden Vorschriften

ab 1.1.2002 13,81 Euro
ab 1.1.2003 13,96 Euro
ab 1.1.2004 14,19 Euro

11.

Tierpfleger in zoologischen Grten, die gefhrliche Tiere pflegen

ab 1.1.2002 11,50 Euro
ab 1.1.2003 11,63 Euro
ab 1.1.2004 11,82 Euro

12.

Angestellte, die in unterirdischen Abwsserkanlen im Kalendermonat durchschnittlich mindestens 1/4 der regelmigen Arbeitszeit arbeiten

ab 1.1.2002 9,21 Euro
ab 1.1.2003 9,31 Euro
ab 1.1.2004 9,46 Euro

13.

Angestellte im kommunalen Dienst, die stndig Blitzschutzanlagen zu berprfen haben

ab 1.1.2002 11,50 Euro
ab 1.1.2003 11,63 Euro
ab 1.1.2004 11,82 Euro

14.

Angestellte mit Arbeiten in Prfstnden von Motoren fr Kettenfahrzeuge oder Schiffe sowie bei Belastungsproben fr Panzermotoren

ab 1.1.2002 11,50 Euro
ab 1.1.2003 11,63 Euro
ab 1.1.2004 11,82 Euro

15.

Angestellte mit Prfungs- oder Kontrollarbeiten an Propellerflugzeugen oder auf Flugzeugmotorenprfstnden bei laufendem Motor

ab 1.1.2002 16,11 Euro
ab 1.1.2003 16,29 Euro
ab 1.1.2004 16,56 Euro

16.

Angestellte mit Prfungs- oder Kontrollarbeiten an Flugzeugen oder in Prfstnden bei laufendem Dsentriebwerk

ab 1.1.2002 23,00 Euro
ab 1.1.2003 23,26 Euro
ab 1.1.2004 23,64 Euro

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