1 TV Zulagen an Angestellte - VKA

Geltungsbereich

 


(1) Dieser Tarifvertrag gilt fr die unter die Anlagen 1a und 1b zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) fallenden Angestellten der Mitglieder der Arbeitgeberverbnde, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde angehren.

 

Fr die Lehrkrfte, die nach Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT fallen, gelten 2 Abs. 3 und 4 sowie 5.

 

(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht fr den Bereich der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V.

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