3 TV Zulagen an Angestellte - VKA
Technikerzulage
(1) Angestellte der Vergtungsgruppen Vb bis II mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, erhalten eine Technikerzulage von monatlich 23,01 Euro.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend fr
a) gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung mit entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
b) in der Protokollerklrung Nr. 5 a des 2 des Tarifvertrages zur nderung und Ergnzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte in technischen Berufen) vom 15. Juni 1972 genannte Angestellte,
c) in der Protokollerklrung Nr. 1 des 2 des Tarifvertrages zur nderung und Ergnzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte in technischen Berufen) vom 15. Juni 1972 genannte Angestellte.