3 TV Zulagen an Angestellte - VKA

Technikerzulage

 


(1) Angestellte der Vergtungsgruppen Vb bis II mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, erhalten eine Technikerzulage von monatlich
23,01 Euro.

 

(2) Absatz 1 gilt entsprechend fr

 

a) gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung mit entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

b) in der Protokollerklrung Nr. 5 a des 2 des Tarifvertrages zur nderung und Ergnzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte in technischen Berufen) vom 15. Juni 1972 genannte Angestellte,

 

c) in der Protokollerklrung Nr. 1 des 2 des Tarifvertrages zur nderung und Ergnzung der Anlage 1a zum BAT (Angestellte in technischen Berufen) vom 15. Juni 1972 genannte Angestellte.

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