5 TV Zulagen Ang Sparkassen_Ost
Gemeinsame Vorschriften

 


(1) Die Zulagen werden nur fr Zeitrume gezahlt, fr die Bezge (Vergtung, Urlaubsvergtung, Krankenbezge) zustehen.

 

(2) In den Fllen des 30 BAT-Ostdeutsche Sparkassen stehen die Zulagen in Hhe des nach dieser Vorschrift fr den Angestellten magebenden Vomhundertsatzes zu.

 

(3) Die allgemeine Zulage ist bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41 BAT-Ostdeutsche Sparkassen), des bergangsgeldes ( 63 BAT-Ostdeutsche Sparkassen) und der berstundenpauschvergtung nach Nr. 5 SR 2s BAT-Ostdeutsche Sparkassen zu bercksichtigen.

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