1 TV Zuwendung fr rzte i.P. (West)

Anspruchsvoraussetzungen

 


(1) Der Arzt im Praktikum erhlt in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung,
wenn er

 

1. am 1. Dezember seit dem 1. Oktober ununterbrochen bei demselben Trger der Ausbildung im Ausbildungsverhltnis steht

 

und

 

2. nicht in der Zeit bis einschlielich 31. Mrz des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet.

 

(2) Der Arzt im Praktikum, dessen Ttigkeit sptestens mit Ablauf des 30. November endet und der mindestens vom Beginn des Kalenderjahres an ununterbrochen im Ausbildungsverhltnis zu demselben Trger der Ausbildung gestanden hat, erhlt eine Zuwendung,

 

1. wenn er in unmittelbarem Anschlu an die Ttigkeit als Arzt im Praktikum in ein Rechtsverhltnis zu einem anderen Arbeitgeber des ffentlichen Dienstes bertritt und der Trger der Ausbildung das Ausscheiden aus diesem Grunde billigt,

 

2. die rztin im Praktikum auerdem, wenn sie wegen

 

a) Schwangerschaft oder

 

b) Niederkunft in den letzten drei Monaten

 

gekndigt oder einen Auflsungsvertrag geschlossen hat.

 

Absatz 1 gilt nicht.

 

(3) Hat der Arzt im Praktikum im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 die Zuwendung erhalten, hat er diese in voller Hhe zurckzuzahlen.

 

Protokollerklrungen:

Datenschutz