4 TV Zuwendung fr Angestellte (West)
Zahlung der Zuwendung
(1) Die Zuwendung soll sptestens am 1. Dezember gezahlt werden.
(2) In den Fllen des 1 Abs. 2 und 3 soll die Zuwendung bei Beendigung des Arbeitsverhltnisses bzw. bei Eintritt des Ruhens des Arbeitsverhltnisses gezahlt werden.