1 TV Zuwendung Azubi Bund/Lnder

Anspruchsvoraussetzungen

 


(1) Der Auszubildende erhlt in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn er

 

1. am 1. Dezember seit dem 1. Oktober ununterbrochen bei demselben Ausbildenden im Ausbildungsverhltnis steht

 

und

 

2. nicht in der Zeit bis einschlielich 31. Mrz des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet.

 

(2) Der Auszubildende, dessen Ausbildungsverhltnis sptestens mit Ablauf des 30. November endet und der mindestens vom Beginn des Kalenderjahres an ununterbrochen in einem Ausbildungsverhltnis zu demselben Ausbildenden gestanden hat, erhlt eine Zuwendung, wenn er im unmittelbaren Anschlu an das Ausbildungsverhltnis in ein Rechtsverhltnis zu einem anderen Arbeitgeber des ffentlichen Dienstes bertritt und der Ausbildende das Ausscheiden aus diesem Grunde billigt. Absatz 1 gilt nicht.

 

(3) Hat der Auszubildende im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 die Zuwendung erhalten, hat er sie in voller Hhe zurckzuzahlen.

 

Protokollnotizen:

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