Protokollnotizen zu 1

1. Die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1 ist auch dann erfllt, wenn die Schlerin/der Schler seit dem 1. Oktober bei demselben Trger der Ausbildung in einem anderen Rechtsverhltnis gestanden hat, an das sich das Ausbildungsverhltnis ohne Unterbrechung angeschlossen hat.

 

2. Fr die Begriffe "ffentlicher Dienst" und "unmittelbarer Anschlu" gelten die Protokollnotizen Nrn. 2 und 3 zu 1 des Tarifvertrages ber eine Zuwendung fr Angestellte vom 12. Oktober 1973 entsprechend

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