2 TV Zuwendung AiP-O

Hhe der Zuwendung

 


(1) Die Zuwendung betrgt - unbeschadet des Absatzes 2 - 75 v.H. des Urlaubsentgelts, das dem Arzt im Praktikum zugestanden htte, wenn er whrend des ganzen Monats September Erholungsurlaub gehabt htte.

 

Fr den Arzt im Praktikum, dessen Ausbildungsverhltnis spter als am 1. September begonnen hat, tritt an die Stelle des Monats September der erste volle Kalendermonat der Ttigkeit als Arzt im Praktikum.

 

Fr den Arzt im Praktikum, der unter 1 Abs. 2 fllt und der im Monat September nicht im Ausbildungsverhltnis gestanden hat, tritt an die Stelle des Monats September der letzte volle Kalendermonat, in dem das Ausbildungsverhltnis vor dem Monat September bestanden hat.

 

(2) Hat der Arzt im Praktikum nicht whrend des ganzen Kalenderjahres Bezge von demselben Trger der Ausbildung aus dem Ausbildungsverhltnis oder aus einem anderen Rechtsverhltnis, an das sich das Ausbildungsverhltnis ohne Unterbrechung angeschlossen hat, erhalten, vermindert sich die Zuwendung um ein Zwlftel fr jeden Kalendermonat, fr den er keine Bezge erhalten hat. Die Verminderung unterbleibt fr die Kalendermonate,

 

a) fr die der Arzt im Praktikum keine Bezge erhalten hat wegen der

 

aa) Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn er vor dem 1. Dezember entlassen worden ist und nach der Entlassung die Ttigkeit als Arzt im Praktikum unverzglich wieder aufgenommen hat,

 

bb) Beschftigungsverbote nach 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes,

 

cc) Inanspruchnahme deder Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zur Vollendung des zwlften Lebensmonats des Kindes, wenn am Tage vor Antritt der Elternzeit Anspruch auf Bezge oder auf Zuschu zum Mutterschaftsgeld bestanden hat,

 

b) in denen dem Arzt im Praktikum nur wegen der Hhe der Barleistungen des Sozialversicherungstrgers Krankengeldzuschu nicht gezahlt worden ist.

 

(3) Der sich nach den Abstzen 1 und 2 ergebende Betrag der Zuwendung erhht sich um 25,56 fr jedes Kind, fr das dem Arzt im Praktikum fr den Monat September bzw. fr den nach Absatz 1 Unterabs. 2 oder 3 magebenden Kalendermonat Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zugestanden hat oder ohne Bercksichtigung des 64 oder des 65 EStG oder des 3 oder des 4 BKGG zugestanden htte. 29 Abschn. B Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 BAT-O ist entsprechend anzuwenden.

 

Hat die im Ausbildungsvertrag vereinbarte regelmige wchentliche Zeit der Ttigkeit des Arztes im Praktikum in dem magebenden Kalendermonat weniger als die regelmige wchentliche Zeit der Ttigkeit eines vollbeschftigten Arztes im Praktikum betragen, erhht sich die Zuwendung statt um den Betrag nach Unterabsatz 1 um den Anteil dieses Betrages, der dem Ma der mit ihm vereinbarten Zeit der Ttigkeit entspricht.

 

(4) Hat der Arzt im Praktikum nach 1 Abs. 2 dieses Tarifvertrages oder entsprechenden Vorschriften eines anderen Tarifvertrages bereits eine Zuwendung erhalten und erwirbt er fr dasselbe Kalenderjahr einen weiteren Anspruch auf eine Zuwendung, vermindert sich diese Zuwendung um ein Zwlftel fr jeden Kalendermonat, fr den die Zuwendung nach 1 Abs. 2 dieses Tarifvertrages oder entsprechenden Vorschriften eines anderen Tarifvertrages gezahlt worden ist. Der Erhhungsbetrag wird fr das nach Absatz 3 zu bercksichtigende Kind in jedem Kalenderjahr nur einmal gezahlt.

 

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