Protokollerklrungen zu 1

1. Die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1 ist auch dank erfllt, wenn die Praktikantin/der Praktikant seit dem 1. Oktober bei demselben Arbeitgeber in einem anderen Rechtsverhltnis gestanden hat, an das sich das Praktikantenverhltnis ohne Unterbrechung angeschlossen hat.

 

2. Fr die Begriffe "ffentlicher Dienst" und "unmittelbarer Anschlu" gelten die Protokollerklrungen Nrn. 2 und 3 zu 1 des TV Zuwendung Ang-O vom 10. Dezember 1990 entsprechend.

Datenschutz