5 TV Zuwendung Praktikanten Ost

Aufhebung von Bestimmungen

 


Die bisherigen Regelungen ber jhrlich oder mehrmals jhrlich zu zahlende Prmien, zustzliche Belohnungen oder Vergtungen, Treuezulagen und -prmien, Jahresendprmien, Leistungsprmien und vergleichbare Leistungen (z. B. nach der Ordnung ber die Planung und Verwendung des Prmienfonds und des Kultur- und Sozialfonds in den Staatsorganen, der Verordnung ber eine jhrliche zustzliche Vergtung fr die Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, des Rahmenkollektivvertrages ber die Arbeits- und Lohnbedingungen fr die Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung usw.) treten mit Ablauf des 31. Mrz 1991 auer Kraft.

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