Protokollerklrungen zu 1

1 . Die Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 1 ist auch dann erfllt, wenn die Schlerin/der Schler seit dem 1. Oktober bei demselben Trger der Ausbildung in einem anderen Rechtsverhltnis gestanden hat, an das sich das Ausbildungsverhltnis ohne Unterbrechung angeschlossen hat.

 

2. Fr die Begriffe "ffentlicher Dienst" und "unmittelbarer Anschlu" gelten die Protokollerklrungen Nrn. 2 und 3 zu 1 des TV Zuwendung Ang-O vom 10. Dezember 1990 entsprechend.

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