4 TV Zuwendung Sparkassen Ost

Zahlung der Zuwendung

 


(1) Die Zuwendung soll sptestens am 1. Dezember gezahlt werden.

 

(2) In den Fllen des 1 Abs. 2 und 3 soll die Zuwendung bei Beendigung des Arbeitsverhltnisses bzw. bei Eintritt des Ruhens des Arbeitsverhltnisses gezahlt werden.

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