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Web-Gesetze = Gesetze mit eigener Domain Anlage-1
Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst

Strassenverkehrs-Ordnung (Gesetzestext)
in der Neufassung vom 6.3.2913 (BGBl. I. 367)
 

Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7)
Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2636 - 2639)

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lfd. Nr. Zeichen Erläuterungen
Abschnitt 1
Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1 Zeichen 101

Gefahrstelle
Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2 Zeichen 102

Kreuzung oder Einmündung
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3 Zeichen 103

Kurve
4 Zeichen 105

Doppelkurve
5 Zeichen 108

Gefälle
6 Zeichen 110

Steigung
7 Zeichen 112

Unebene Fahrbahn
8 Zeichen 114

Schleuder- oder Rutschgefahr
Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9 Zeichen 117

Seitenwind
10 Zeichen 120

Verengte Fahrbahn
11 Zeichen 121

Einseitig verengte Fahrbahn
12 Zeichen 123

Arbeitsstelle
13 Zeichen 124

Stau
14 Zeichen 125

Gegenverkehr
15 Zeichen 131

Lichtzeichenanlage
16 Zeichen 133

Fußgänger
17 Zeichen 136

Kinder
18 Zeichen 138

Radfahrer
19 Zeichen 142

Wildwechsel
Abschnitt 2 Anlage 2
Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Abs. 7)
20 Zeichen 151

Bahnübergang
21 Zeichen 156

Bahnübergang mit
dreistreifiger Bake
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22 Zeichen 159

Zweistreifige Bake
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23 Zeichen 162

Einstreifige Bake

Anlage 2
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang

 

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