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Anlage-3
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Anlage 3
(zu
§ 42 Absatz
2)
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1.
Vorrangzeichen
(Zeichen 301 - 308) 2. Ortstafeln (310 - 311) 3. Parken (314 - 318) 4. Verkehrsberuhigter Bereich (325) 5. Tunnel (327) 6. Nothalte- und Pannenbucht (328) 7. Autobahnen und Kraftfahrstraßen (330 - 333, 450) 8. Markierungen (340 - 341) 9. Hinweise (350 - 394) 10. Wegweisung (401 - 453) 11. Umleitungsbeschilderung (421, 422, 442, 454 - 466) 12. Sonstige Verkehrsführung (467 - 590) |
1 | 2 | 3 |
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lfd. Nr. | Zeichen und Zusatzzeichen | Ge- oder Verbote Erläuterungen |
Abschnitt 1
Vorrangzeichen |
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1 | Zeichen
301 Vorfahrt |
Erläuterung Das Zeichen zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht. |
2 | Zeichen
306 Vorfahrtstraße |
Ge- oder
Verbot Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken. Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“. |
2.1 |
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Ge- oder
Verbot
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an. |
3 | Zeichen
307 Ende der Vorfahrtstraße |
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4 | Zeichen
308 Vorrang vor dem Gegenverkehr |
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Abschnitt 2
Ortstafel |
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zu 5 und 6 |
Erläuterung Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. |
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5 | Zeichen
310 Ortstafel Vorderseite |
Die Ortstafel bestimmt: Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. |
6 | Zeichen
311 Ortstafel Rückseite |
Die Ortstafel bestimmt: Hier endet eine geschlossene Ortschaft. |
Abschnitt 3
Parken |
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7 | Zeichen
314 Parken |
Ge- oder
Verbot
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8 | Zeichen
314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone |
Ge- oder
Verbot
Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt. |
9 | Zeichen
314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone |
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10 | Zeichen
315 Parken auf Gehwegen |
Ge- oder
Verbot
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11 | Bild
318 Parkscheibe |
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Abschnitt 4
Verkehrsberuhigter Bereich |
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12 | Zeichen
325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs |
Ge- oder
Verbot
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13 | Zeichen
325.2 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs |
Erläuterung Beim Ausfahren ist § 10 zu beachten. |
Abschnitt 5
Tunnel |
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14 | Zeichen
327 Tunnel |
Ge- oder
Verbote
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Abschnitt 6
Nothalte- und Pannenbucht |
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15 | Zeichen
328 Nothalte- und Pannenbucht |
Ge- oder
Verbot Wer ein Fahrzeug führt, darf nur im Notfall oder bei einer Panne in einer Nothalte- und Pannenbucht halten. |
Abschnitt 7
Autobahnen und Kraftfahrstraßen |
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16 |
Zeichen 330.1 Autobahn |
Erläuterung Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen. |
17 | Zeichen
330.2 Ende der Autobahn |
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18 | Zeichen
331.1 Kraftfahrstraße |
Erläuterung Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrstraßen. |
19 | Zeichen 331.2 Ende der Kraftfahrstraße |
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20 | Zeichen
333 Ausfahrt von der Autobahn |
Erläuterung Auf Kraftfahrstraßen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen weist das entsprechende Zeichen mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf die Ausfahrt hin. Das Zeichen kann auch auf weißem Grund ausgeführt sein. |
21 | Zeichen
450 Ankündigungsbake |
Erläuterung Das Zeichen steht 300 m, 200 m (wie abgebildet) und 100 m vor einem Autobahnknotenpunkt (Autobahnanschlussstelle, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck). Es steht auch vor einer bewirtschafteten Rastanlage. Vor einem Knotenpunkt kann auf der 300 m-Bake die Nummer des Knotenpunktes angezeigt sein. |
Abschnitt 8
Markierungen |
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22 | Zeichen
340 Leitlinie |
Ge- oder
Verbot
Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet. |
23 | Zeichen
341 Wartelinie |
Erläuterung Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten. |
Abschnitt 9
Hinweise |
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24 | Zeichen
350 Fußgängerüberweg |
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25 | Zeichen
354 Wasserschutzgebiet |
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26 | Zeichen
356 Verkehrshelfer |
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27 | Zeichen
357 Sackgasse |
Erläuterung Im oberen Teil des Verkehrszeichens kann die Durchlässigkeit der Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger durch Piktogramme angezeigt sein. |
zu 28 und 29 |
Erläuterung
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28 | Zeichen
358 Erste Hilfe |
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29 | Zeichen
363 Polizei |
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30 | Zeichen
385 Ortshinweistafel |
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zu 31 und 32 |
Erläuterung Die Zeichen stehen außerhalb von Autobahnen. Sie dienen dem Hinweis auf touristisch bedeutsame Ziele und der Kennzeichnung des Verlaufs touristischer Routen. Sie können auch als Wegweiser ausgeführt sein. |
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31 | Zeichen
386.1 Touristischer Hinweis |
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32 | Zeichen
386.2 Touristische Route |
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33 | Zeichen
386.3 Touristische Unterrichtungstafel |
Erläuterung Das Zeichen steht an der Autobahn. Es dient der Unterrichtung über touristisch bedeutsame Ziele. |
34 | Zeichen
390 Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz |
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35 | Zeichen
391 Mautpflichtige Strecke |
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36 | Zeichen
392 Zollstelle |
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37 | Zeichen
393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen |
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38 |
Zeichen 394 Laternenring |
Erläuterung Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt. |
Abschnitt 10
Wegweisung |
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1. Nummernschilder | ||
39 | Zeichen
401 Bundesstraßen |
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40 | Zeichen
405 Autobahnen |
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41 | Zeichen
406 Knotenpunkte der Autobahnen |
Erläuterung So sind Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) beziffert. |
42 | Zeichen
410 Europastraßen |
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2. Wegweiser außerhalb von Autobahnen | ||
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43 | Zeichen
438 |
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44 | Zeichen
439 |
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45 | Zeichen
440 |
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46 | Zeichen
441 |
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zu 47 bis 49 |
Erläuterung Das Zusatzzeichen „Nebenstrecke“ oder der Zusatz „Nebenstrecke“ im Wegweiser weist auf eine Straßenverbindung von untergeordneter Bedeutung hin |
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47 | Zeichen
415 |
Erläuterung Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen. |
48 | Zeichen
418 |
Erläuterung Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen. |
49 | Zeichen
419 |
Erläuterung Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung. |
50 | Zeichen
430 |
Erläuterung Pfeilwegweiser zur Autobahn. |
51 | Zeichen
432 |
Erläuterung Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung. |
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52 | Zeichen
434 |
Erläuterung Der Tabellenwegweiser kann auch auf einer Tafel zusammengefasst sein. Die Zielangaben in einer Richtung können auch auf separaten Tafeln gezeigt werden. |
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53 | Zeichen
332.1 |
Erläuterung Ausfahrt von der Kraftfahrstraße oder einer autobahnähnlich ausgebauten Straße. Das Zeichen kann innerhalb geschlossener Ortschaften auch mit weißem Grund ausgeführt sein. |
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54 | Zeichen
437 |
Erläuterung Das Zeichen hat entweder weiße Schrift auf dunklem Grund oder schwarze Schrift auf hellem Grund. Es kann auch an Bauwerken angebracht sein. |
3. Wegweiser auf Autobahnen | ||
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zu 55 und 58 |
Erläuterung Die Nummer (Zeichen 406) ist die laufende Nummer der Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke der gerade befahrenen Autobahn. Sie dient der besseren Orientierung. |
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55 | Zeichen
448 |
Erläuterung Das Zeichen weist auf eine Autobahnausfahrt, ein Autobahnkreuz oder Autobahndreieck hin. Es schließt Zeichen 406 ein. |
56 |
Erläuterung Das Sinnbild weist auf eine Ausfahrt hin. |
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57 |
Erläuterung Das Sinnbild weist auf ein Autobahnkreuz oder Autobahndreieck hin; es weist auch auf Kreuze und Dreiecke von Autobahnen mit autobahnähnlich ausgebauten Straßen des nachgeordneten Netzes hin. |
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58 | Zeichen
448.1 |
Erläuterung
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59 | Zeichen
449 |
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60 | Zeichen
332 |
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61 | Zeichen
453 |
Erläuterung Die Entfernungstafel gibt Fernziele und die Entfernung zur jeweiligen Ortsmitte an. Ziele, die über eine andere als die gerade befahrene Autobahn zu erreichen sind, werden unterhalb des waagerechten Striches angegeben. |
Abschnitt 11
Umleitungsbeschilderung |
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1. Umleitung außerhalb von Autobahnen | ||
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62 | Zeichen
442 Vorwegweiser |
Erläuterung Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten |
63 | Zeichen
421 |
Erläuterung Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten |
64 | Zeichen 422 |
Erläuterung Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten |
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65 |
Erläuterung Der Verlauf der Umleitungsstrecke kann gekennzeichnet werden durch |
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66 | Zeichen
454 |
Erläuterung Umleitungswegweiser oder |
67 | Zeichen
455.1 |
Erläuterung Fortsetzung der Umleitung |
zu 66 und 67 |
Erläuterung Die Zeichen 454 und 455.1 können durch eine Zielangabe auf einem Schild über den Zeichen ergänzt sein. Werden nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet, sind diese auf einem Zusatzzeichen über dem Zeichen angegeben. |
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68 |
Erläuterung Die temporäre Umleitung kann angekündigt sein durch Zeichen 455.1 oder |
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69 | Zeichen
457.1 |
Erläuterung Umleitungsankündigung |
70 |
Erläuterung jedoch nur mit Entfernungsangabe auf einem Zusatzzeichen und bei Bedarf mit Zielangabe auf einem zusätzlichen Schild über dem Zeichen. |
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71 |
Erläuterung Die Ankündigung kann auch erfolgen durch |
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72 | Zeichen
458 |
Erläuterung eine Planskizze |
73 |
Erläuterung Das Ende der Umleitung kann angezeigt werden durch |
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74 | Zeichen
457.2 |
Erläuterung Ende der Umleitung oder |
75 | Zeichen
455.2 |
Erläuterung Ende der Umleitung |
2. Bedarfsumleitung für den Autobahnverkehr | ||
76 | Zeichen
460 Bedarfsumleitung |
Erläuterung Das Zeichen kennzeichnet eine alternative Streckenführung im nachgeordneten Straßennetz zwischen Autobahnanschlussstellen. |
77 | Zeichen
466 Weiterführende Bedarfsumleitung |
Erläuterung Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitung weitergeführt. |
Abschnitt 12
Sonstige Verkehrsführung |
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1. Umlenkungspfeil | ||
78 | Zeichen
467.1 Umlenkungspfeil |
Erläuterung Das Zeichen kennzeichnet Alternativstrecken auf Autobahnen, deren Benutzung im Bedarfsfall empfohlen wird (Streckenempfehlung). |
79 | Zeichen
467.2 |
Erläuterung Das Zeichen kennzeichnet das Ende einer Streckenempfehlung. |
2. Verkehrslenkungstafeln | ||
80 |
Erläuterung Verkehrslenkungstafeln geben den Verlauf und die Anzahl der Fahrstreifen an, wie beispielsweise: |
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81 | Zeichen
501 Überleitungstafel |
Erläuterung Das Zeichen kündigt die Überleitungen des Verkehrs auf die Gegenfahrbahn an. |
82 | Zeichen
531 Einengungstafel |
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82.1 |
Erläuterung Bei Einengungstafeln wird mit dem Zusatzzeichen der Ort angekündigt, an dem der Fahrstreifenwechsel nach dem Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4) erfolgen soll. |
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3. Blockumfahrung | ||
83 |
Zeichen 590 Blockumfahrung |
Erläuterung Das Zeichen kündigt eine durch die Zeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ (Zeichen 209 bis 214) vorgegebene Verkehrsführung an. |
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