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1 | 2 | 3 |
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lfd. Nr. | Zeichen | Erläuterungen |
Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen |
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1 |
Zeichen 600![]() Absperrschranke |
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2 |
Zeichen 605![]() ![]() Leitbake Pfeilbake Schraffenbake |
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3 |
Zeichen 628![]() Leitschwelle mit mit Pfeilbake Schraffenbake |
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4 |
Zeichen 629![]() Leitbord mit mit Pfeilbake Schraffenbake |
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5 |
Zeichen 610![]() Leitkegel |
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6 |
Zeichen 615![]() Fahrbare Absperrtafel |
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7 |
Zeichen 616![]() Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil |
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zu 1 bis 7 |
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei. Erläuterung |
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Abschnitt 2
![]() Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen |
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8 |
Zeichen 625![]() Richtungstafel in Kurven |
Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein. |
9 |
Zeichen 626![]() Leitplatte |
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10 |
Zeichen 627![]() Leitmal |
Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen, Gerüsten. |
Abschnitt 3
![]() Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs |
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11 |
Zeichen 620![]() ![]() Leitpfosten (links) (rechts) |
Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen. |
Abschnitt 4 Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit |
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12 |
Zeichen 630![]() Parkwarntafel |
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