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Web-Gesetze = Gesetze mit eigener Domain Anlage-4
Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst

Strassenverkehrs-Ordnung (Gesetzestext)
in der Neufassung vom 6.3.2913 (BGBl. I. 367)
 

Anlage 4 (zu 43 Absatz 3)
Verkehrseinrichtungen

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2670 - 2672)



1 2 3
lfd. Nr. Zeichen Erläuterungen
Abschnitt 1
Einrichtungen zur Kennzeichnung
von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen
1 Zeichen 600

Absperrschranke
2 Zeichen 605
            
Leitbake
     Pfeilbake        Schraffenbake
3 Zeichen 628
Zeichen 628
Leitschwelle
mit            mit
          Pfeilbake            Schraffenbake
4 Zeichen 629
Zeichen 629
Leitbord
mit            mit
          Pfeilbake            Schraffenbake
5 Zeichen 610

Leitkegel
6 Zeichen 615

Fahrbare Absperrtafel
7 Zeichen 616

Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
zu 1 bis 7
Ge- oder Verbot
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.
Erläuterung
1.
Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht.
2.
Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare Warnschwellen verwendet sein, die quer zur Fahrtrichtung vor der Absperrtafel ausgelegt sind.
Abschnitt 2 Anlage 2
Einrichtungen zur Kennzeichnung
von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen
8 Zeichen 625

Richtungstafel in Kurven
Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein.
9 Zeichen 626

Leitplatte
10 Zeichen 627

Leitmal
Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen, Gerüsten.
Abschnitt 3 Anlage 2
Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs
11 Zeichen 620

Leitpfosten
(links) (rechts)
Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen.
Abschnitt 4
Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit
12 Zeichen 630

Parkwarntafel

 

 

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