Besoldungsgruppe R 4
Präsident
des Amtsgerichts 1)
Präsident des Arbeitsgerichts 2)
Präsident des Landgerichts 1)
Präsident des Sozialgerichts 2)
Präsident des Verwaltungsgerichts 1)
Vizepräsident des Bundespatentgerichts
Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
3)
Vizepräsident des Landessozialgerichts
3)
Vizepräsident des Oberlandesgerichts
(Kammergerichts) 3)
Vizepräsident des
Oberverwaltungsgerichts
(Verwaltungsgerichtshofs) 3)
Leitender Oberstaatsanwalt
-als Leiter einer
Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht
- 4)
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1) An einem Gericht mit 41 bis 80
Richterplanstellen einschließlich der
Richterplanstellen der
Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt.
2) An einem Gericht mit 41 und
mehr Richterplanstellen einschließlich
der Richterplanstellen der
Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht
führt.
3) Als der ständige Vertreter
eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R
8.
4) Mit 41 und mehr Planstellen für
Staatsanwälte. 2Der Leiter der
Staatsanwaltschaft bei dem
Landgericht Berlin führt die Amtsbezeichnung
"Generalstaatsanwalt".
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