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TV-Ärzte

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Abschnitt  II

Arbeitszeit

§ 10 Sonderfunktionen, Dokumentation

 

(1) Wird den Ärzten durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers
eine Sonderfunktion innerhalb der Klinik übertragen
(zum Beispiel Transplantationsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter usw.),
sind sie für diese Tätigkeit und die Fortbildung hierzu
in erforderlichem Umfang von ihren sonstigen Aufgaben freizustellen.

 

(2) 1Die Arbeitszeiten der Ärzte sollen objektiv dokumentiert werden.

2Die konkrete Anwendung wird durch Pilotprojekte geprüft.

 

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