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TV-Ärzte

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Abschnitt  III

Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen

§ 13 Zulage bei Überschreiten der Mindestweiterbildungszeit

 

Ärzte der Entgeltgruppe Ä 1 in der Weiterbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt
erhalten eine monatliche Zulage in Höhe der Differenz zur Stufe 1 der Entgeltgruppe Ä 2,
sobald sie die Mindestweiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung
um mehr als ein Jahr überschritten haben,
ohne dass sie dies zu vertreten haben.

  

  

 

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