TV-Ärzte |
|
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken |
|
Abschnitt III |
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen |
§ 18 | Besondere Zahlung im Drittmittelbereich |
1Die Ärzte im Drittmittelbereich können vom Arbeitgeber eine Sonderzahlung erhalten. 2Voraussetzung
ist, dass nach Deckung der Einzel- und Gemeinkosten des Drittmittelvorhabens 3Die Ärzte müssen
zudem durch besondere Leistungen bei der Einwerbung der Mittel
4Die Sonderzahlung kann bis zu 10 v.H. ihres Jahrestabellenentgelts betragen. 5Sie ist nicht zusatzversorgungspflichtig.
|
|
1337233134 Links234 |