TV-Ärzte |
|
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken |
|
Abschnitt III |
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen |
§ 25 | Betriebliche Altersversorgung |
1Die Ärzte haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung. 2Einzelheiten bestimmt
der
|
|
1337233134 Links234 |