Verfahren zur Aufnahme
von
Tarifverhandlungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Universitätskliniken
und zur Beschäftigungssicherung an diesen Einrichtungen
Kontaktaufnahme
der Klinik mit dem für das Tarifrecht zuständigen Landesministerium
Information
der Klinik über die inhaltlichen Voraussetzungen für die Aufnahme
von Tarifverhandlungen
Vorlage
der testierten Jahresabschlüsse (Offenlegung der Geschäfts-
und Vermögensverhältnisse)
Vorlage
eines Zukunftskonzepts
Erklärung
des Einrichtungsträgers
- Erhalt des Krankenhauses im Länderbereich
- Keine Kürzung geleisteter Eigenanteile und/oder Betriebskostenzuschüsse
aufgrund der Arbeitnehmerbeiträge
Darstellung
des Umfangs der erforderlichen Maßnahmen
zur wirtschaftlichen Stärkung des Krankenhauses und zur
Sicherung der Beschäftigung
Herstellung
betrieblicher Akzeptanz
Erklärung
betreffend eine evtl. gleichzeitige Anwendung des TV-Service,
gegebenenfalls Erklärung zum Verhältnis zu einem laufenden
Sanierungstarifvertrag.
Das
Ministerium informiert den zuständigen Landesverband des Marburger
Bundes
über die Absicht der Uniklinik, eine Anwendungsvereinbarung
abschließen zu wollen
und übersendet die Unterlagen gemäß Nr. 2.
Der
Landesverband des Marburger Bundes überprüft die Unterlagen
und teilt dem Ministerium innerhalb von zwei Wochen mit,
ob Tarifverhandlungen über eine Anwendungsvereinbarung aufgenommen
werden können
oder welche konkreten Hinderungsgründe bestehen.
Im
Falle der beabsichtigten Aufnahme von Tarifverhandlungen schaltet
die Uniklinik
im Einvernehmen mit dem Landesverband des Marburger Bundes
umgehend einen neutralen Gutachter, dessen Kosten von der Uniklinik
zu tragen sind,
zur Stellungnahme zu der wirtschaftlichen Lage,
dem Zukunftskonzept und den beabsichtigten Maßnahmen ein.
Das Gutachten soll innerhalb eines Monats nach Beauftragung
vorliegen.
Das
Gutachten wird dem Landesverband des Marburger Bundes,
dem Ministerium und der Uniklinik zugeleitet.
Die Tarifverhandlungen werden innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang des Gutachtens aufgenommen.
Die Tarifverhandlungen sollen innerhalb von drei Monaten
nach Information des Landesverbandes des Marburger Bundes
durch das Ministerium abgeschlossen werden.
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