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TV-Ärzte

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Anlage C

zu § 36

   

 

Verfahren zur Aufnahme von
Tarifverhandlungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Universitätskliniken
und zur Beschäftigungssicherung an diesen Einrichtungen

  1. Kontaktaufnahme der Klinik mit dem für das Tarifrecht zuständigen Landesministerium

  2. Information der Klinik über die inhaltlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Tarifverhandlungen

    1. Vorlage der testierten Jahresabschlüsse (Offenlegung der Geschäfts- und Vermögensverhältnisse)

    2. Vorlage eines Zukunftskonzepts

    3. Aussage zur Laufzeit der Anwendungsvereinbarung

    4. Erklärung des Einrichtungsträgers

      - Erhalt des Krankenhauses im Länderbereich

      - Keine Kürzung geleisteter Eigenanteile und/oder Betriebskostenzuschüsse
        aufgrund der Arbeitnehmerbeiträge

    5. Darstellung des Umfangs der erforderlichen Maßnahmen
      zur wirtschaftlichen Stärkung des Krankenhauses und zur Sicherung der Beschäftigung

    6. Herstellung betrieblicher Akzeptanz

    7. Erklärung betreffend eine evtl. gleichzeitige Anwendung des TV-Service,
      gegebenenfalls Erklärung zum Verhältnis zu einem laufenden Sanierungstarifvertrag.

 

  1. Das Ministerium informiert den zuständigen Landesverband des Marburger Bundes
    über die Absicht der Uniklinik, eine Anwendungsvereinbarung abschließen zu wollen
    und übersendet die Unterlagen gemäß Nr. 2.

  2. Der Landesverband des Marburger Bundes überprüft die Unterlagen
    und teilt dem Ministerium innerhalb von zwei Wochen mit,
    ob Tarifverhandlungen über eine Anwendungsvereinbarung aufgenommen werden können
    oder welche konkreten Hinderungsgründe bestehen.

  3. Im Falle der beabsichtigten Aufnahme von Tarifverhandlungen schaltet die Uniklinik
    im Einvernehmen mit dem Landesverband des Marburger Bundes
    umgehend einen neutralen Gutachter, dessen Kosten von der Uniklinik zu tragen sind,
    zur Stellungnahme zu der wirtschaftlichen Lage,
    dem Zukunftskonzept und den beabsichtigten Maßnahmen ein.
    Das Gutachten soll innerhalb eines Monats nach Beauftragung vorliegen.

  4. Das Gutachten wird dem Landesverband des Marburger Bundes,
    dem Ministerium und der Uniklinik zugeleitet.
    Die Tarifverhandlungen werden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens aufgenommen.
    Die Tarifverhandlungen sollen innerhalb von drei Monaten
    nach Information des Landesverbandes des Marburger Bundes
    durch das Ministerium abgeschlossen werden.
     

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