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Tarifvertrag über die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
(Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)

Erster Teil Punktemodell
Abschnitt  I Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
 

Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende (Beschäftigte), die unter den Geltungsbereich der in der Anlage 1 aufgeführten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes fallen und deren Arbeitgeber bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Beteiligter oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied ist.

 

Anmerkung:
Für den kommunalen Bereich gilt der
Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)

 

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