A T V |
|
Tarifvertrag über
die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes |
|
Erster Teil | Punktemodell |
Abschnitt I | Geltungsbereich |
§ 1 | Geltungsbereich |
Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende (Beschäftigte), die unter den Geltungsbereich der in der Anlage 1 aufgeführten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes fallen und deren Arbeitgeber bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Beteiligter oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied ist.
Anmerkung:
|
|
1337233134 Links234 |