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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
2. Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte
2.1 Apotheker
Entgeltgruppe  15

 

Entgeltgruppe 15

 

Apotheker als Leiter von Apotheken,

denen mindestens vier Apotheker durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung)

2-02-01-15-01

Protokollerklärung:
1Bei der Zahl der unterstellten Apotheker zählen nur diejenigen unterstellten Apotheker mit,
die in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis zu demselben Arbeitgeber oder Dienstherrn stehen
oder im Krankenhaus von einem sonstigen öffentlichen Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur Krankenversorgung eingesetzt werden.
2Gegen Stundenentgelt tätige Apotheker, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 18 Stunden
wöchentlich zur Arbeitsleistung herangezogen werden, zählen nicht mit.

 

 

Entgeltgruppe 14

 

Apotheker

2-02-01-14-01

 

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