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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
5. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
5.1 Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst
Entgeltgruppen   9,   8,   7,   6,   5,   3,   2,   P

 

Entgeltgruppe 9

 

Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren,

 

denen mindestens sechs Fernmelderevisoren durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2
)

2-05-01-09-01


Entgeltgruppe 8

 

1. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren

 

mit besonders schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

2-05-01-08-01

2. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren,

 

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt,
dass an elektronischen Geräten selbständig Funktionsprüfungen durchzuführen und Fehler zu beseitigen sind,
wenn dabei schwierige Messungen vorzunehmen sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 , 2 und 3)

2-05-01-08-02

3. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren,

 

denen mindestens ein Fernmelderevisor durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt ist.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

2-05-01-08-03

 

Entgeltgruppe 7

 

Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst nach sechsjähriger Tätigkeit als Fernmelderevisoren in Entgeltgruppe 6,

denen das Überprüfen und Überwachen des technischen Zustandes der Fernmeldeanlagen
gemäß den VDE-Vorschriften übertragen ist.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

2-05-01-07-01

 

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Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren

 

mit schwierigen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

2-05-01-06-01

 

Entgeltgruppe 5

 

1. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren,

 

soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

2-05-01-05-01

 


2. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst

 

mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf,
die Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik
entweder unterhalten (prüfen, instand halten und instand setzen)
oder selbständig bedienen, prüfen und instand halten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

2-05-01-05-02

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Entgeltgruppe 3

 

Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst,

 

deren Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe 2 dadurch heraushebt,
dass schwierige Tätigkeiten bei der Bedienung und Instandhaltung
von Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik auszuüben
und Störungen nach allgemeinen Anweisungen zu beseitigen sind.

(keine Stufe 6)

2-05-01-03-01

 

Entgeltgruppe 2

 

Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst,


die Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik bedienen
und einfache Instandhaltungsarbeiten ausführen.

2-05-01-02-01

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Protokollerklärungen

 

Nr. 1
Fernmelderevisoren sind Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf

 

mit Tätigkeiten, die die Fähigkeit voraussetzen, Funktionen und Schaltungsabläufe von Fernmeldeanlagen verschiedener Systeme (Bautechniken) an Hand technischer Schaltungsunterlagen (z. B. Stromlaufplänen, Montageplänen, Zeitdiagrammen, Datenflussplänen) so zu erkennen, dass sie in der Lage
sind, solche Fernmeldeanlagen selbständig instand zu halten und instand zu setzen.

 


Nr. 2
Beschäftigte ohne erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf,

 

die eine verwaltungseigene Prüfung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf abgelegt haben oder denen im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung die ATN-Stufe 7 in einem einschlägigen Ausbildungsberuf zuerkannt worden ist, werden bei der Eingruppierung den Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf gleichgestellt.

 


Nr. 3
Elektronische Geräte sind z. B.:

 

Elektronische Schlüsselgeräte,
Funkfernschreibübertragungssysteme,
Richtfunkgeräte,
Trägerfrequenzgeräte,
Diversitygeräte,
Automatische Morsegeber (Umsetzgeräte).

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