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TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
5. | Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst |
5.1 | Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst |
Protokollerklärungen Nr. 1
mit Tätigkeiten, die die Fähigkeit voraussetzen, Funktionen und Schaltungsabläufe von Fernmeldeanlagen verschiedener Systeme (Bautechniken) an Hand technischer Schaltungsunterlagen (z. B. Stromlaufplänen, Montageplänen, Zeitdiagrammen, Datenflussplänen) so zu erkennen, dass sie in der Lage
die eine verwaltungseigene Prüfung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf abgelegt haben oder denen im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung die ATN-Stufe 7 in einem einschlägigen Ausbildungsberuf zuerkannt worden ist, werden bei der Eingruppierung den Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf gleichgestellt.
Elektronische Schlüsselgeräte,
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