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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
5. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
5.1 Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst
 

Protokollerklärungen

 

Nr. 1
Fernmelderevisoren sind Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf

 

mit Tätigkeiten, die die Fähigkeit voraussetzen, Funktionen und Schaltungsabläufe von Fernmeldeanlagen verschiedener Systeme (Bautechniken) an Hand technischer Schaltungsunterlagen (z. B. Stromlaufplänen, Montageplänen, Zeitdiagrammen, Datenflussplänen) so zu erkennen, dass sie in der Lage
sind, solche Fernmeldeanlagen selbständig instand zu halten und instand zu setzen.

 


Nr. 2
Beschäftigte ohne erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf,

 

die eine verwaltungseigene Prüfung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf abgelegt haben oder denen im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung die ATN-Stufe 7 in einem einschlägigen Ausbildungsberuf zuerkannt worden ist, werden bei der Eingruppierung den Beschäftigten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf gleichgestellt.

 


Nr. 3
Elektronische Geräte sind z. B.:

 

Elektronische Schlüsselgeräte,
Funkfernschreibübertragungssysteme,
Richtfunkgeräte,
Trägerfrequenzgeräte,
Diversitygeräte,
Automatische Morsegeber (Umsetzgeräte).

 

 

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