Protokollerklärungen
zu Teil II Nr. 5.1 (Fernm.techn. Dienst)

Nr. 1

Fernmelderevisoren sind Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf

mit Tätigkeiten, die die Fähigkeit voraussetzen, Funktionen und Schaltungsabläufe von Fernmeldeanlagen verschiedener Systeme (Bautechniken) an Hand technischer Schaltungsunterlagen (z. B. Stromlaufplänen, Montageplänen, Zeitdiagrammen, Datenflussplänen) so zu erkennen, dass sie in der Lage
sind, solche Fernmeldeanlagen selbständig instand zu halten und instand zu setzen.

 

 

 

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