Protokollerklärung
zu Teil II Nr. 6 (Forschung)
Nr. 2 1Eine Tätigkeit in der Forschung ist die Wahrnehmung von Forschungsaufgaben. 2Forschungsaufgaben sind Aufgaben, die dazu bestimmt sind, den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu erweitern,
neue wissenschaftliche Methoden zu entwickeln oder wissenschaftliche Kenntnisse und wissenschaftliche Methoden
auf bisher nicht beurteilbare Sachverhalte anzuwenden. 3Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit Forschungsaufgaben
gelten auch für Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte mit Forschungsaufgaben.
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