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TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
8. | Beschäftigte im Fremdsprachendienst |
8.1 | Konferenzdolmetscher |
Vorbemerkungen
(1) Voraussetzung für die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen ist,
(2) 1Ein Beschäftigter dolmetscht konsekutiv,
(3) Ein Beschäftigter dolmetscht simultan, wenn er über eine technische Anlage Ausführungen eines Redners hört
(4) Dolmetscht ein Beschäftigter nur konsekutiv oder nur simultan,
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