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TV - L - Entgeltordnung |
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Teil II | Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen |
8. | Beschäftigte im Fremdsprachendienst |
8.1 | Konferenzdolmetscher |
Entgeltgruppen 15, 14, 13, 12, P | |
Vorbemerkungen
(1) Voraussetzung für die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen ist,
(2) 1Ein Beschäftigter dolmetscht konsekutiv,
(3) Ein Beschäftigter dolmetscht simultan, wenn er über eine technische Anlage Ausführungen eines Redners hört
(4) Dolmetscht ein Beschäftigter nur konsekutiv oder nur simultan,
Entgeltgruppe 15
1. Beschäftigte mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlussprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als Dolmetscher,
die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen und aufgrund ihrer sprachlichen und fachlichen Kenntnisse allseitig verwendet wer-den. 2-08-01-15-01
die aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen und aufgrund ihrer sprachlichen und fachlichen Kenntnisse vielseitig verwendet werden. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2-08-01-15-02 Entgeltgruppe 14
1. Beschäftigte mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlussprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als Dolmetscher,
die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen und aufgrund ihrer sprachlichen und fachlichen Kenntnisse vielseitig verwendet werden. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 2-08-01-14-01
die aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen. 2-08-01-14-02
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlussprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als Dolmetscher,
die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen. 2-08-01-13-01 Entgeltgruppe 12
Beschäftigte als Dolmetscher während der Einarbeitungszeit. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3) 2-08-01-12-01
Protokollerklärungen
Nr. 1
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