Protokollerklärungen
zu Teil II Nr. 8.2 (Überprüfer und Übersetzer)
Nr. 4
Der Übersetzung oder der Überprüfung einer Übersetzung aus dem Deutschen in eine fremde Sprache steht die Übersetzung oder die Überprüfung einer Übersetzung aus einer fremden Sprache in eine andere fremde Sprache gleich.
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