Protokollerklärungen
zu Teil II Nr. 8.2 (Überprüfer und Übersetzer
)
Nr. 9

Ein Text ist als schwierig zu bezeichnen, wenn

a) zu seinem sprachlich und inhaltlich richtigen Verständnis eine  
    eingehende Textanalyse sowie ein entsprechendes Einfühlungs-
    und Vorstellungsvermögen auf den einschlägigen   

    wissenschaftlichen oder technischen Fachgebieten
   erforderlich ist und

b) seine originaltreue, sinnwahrende, inhaltlich und formal adäquate
    Übertragung die erforderliche Vertrautheit mit den

    Ausdrucksmitteln der Zielsprache voraussetzt.


 

 

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