Protokollerklärungen
zu Teil II Nr. 8.2 (Überprüfer und Übersetzer)
Nr. 9
Ein Text ist als schwierig zu bezeichnen, wenn
a) zu seinem sprachlich und inhaltlich richtigen Verständnis eine
eingehende Textanalyse sowie ein entsprechendes Einfühlungs-
und Vorstellungsvermögen auf den einschlägigen
wissenschaftlichen oder technischen Fachgebieten
erforderlich ist und
b) seine originaltreue, sinnwahrende, inhaltlich und formal adäquate
Übertragung die erforderliche Vertrautheit mit den
Ausdrucksmitteln der Zielsprache voraussetzt.
|