Protokollerklärungen
zu Teil II Nr. 8.3 (Fremdsprachenassistenten
)


Nr. 2
Der Anspruch auf Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 6 bzw. 8 erlischt, wenn nicht spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach der Einstellung die endgültige Beschäftigung als Fremdsprachenassistent (Fremdsprachensekretär) erfolgt und während dieser Frist nicht durch alljährlich von der beschäftigten Behörde anzuordnende Überprüfungen die erforderlichen fremdsprachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden.

 

 

 

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