Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst
Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst und weitere Bereiche

TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
9. Beschäftigte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau
9.1 Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte
Protokollerklärung Nr. 1

 

Als Fachrichtungen der gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnischen Beschäftigten mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- oder entsprechender Hochschulabschluss) gelten Gartenbau, Landbau, Weinbau und ländliche Hauswirtschaft mit allen jeweiligen Fachgebieten und Untergebieten, z. B.:


In der Fachrichtung Gartenbau die Fachgebiete:

Baumschulen,
Blumen- und Zierpflanzenbau,
Garten- und Landschaftsgestaltung,
Obst- und Gemüsebau,
Obst- und Gemüseverwertung,
Pflanzenschutz,
Samenbau
u. a.


oder

in der Fachrichtung Landbau die Fachgebiete:

Betriebswirtschaft,
Obstbau,
Pflanzenbau,
Pflanzenschutz,
Tierhaltung und -fütterung,
Tierzucht
u. a.
mit den Untergebieten z. B. in der Betriebswirtschaft:


Arbeitswirtschaft,
Betriebsabrechnungswesen,
Kreditwesen,
Landesplanung,
Landtechnik,
Marktwirtschaft,
Raumordnung
u. a.

 

 

1337233134 Links234

 

 

Datenschutz